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Simon ist der Experte für Draht-Equipment
und ein führender Ziehwerkzeug-Lieferant.

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Allgemeine Geschäftbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs– und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines: Die Annahme von Aufträgen erfolgt aufgrund nachstehender Bedingungen. Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die Bedingungen unserer Geschäftspartner verpflichten uns nicht, es sei denn, wir erkennen diese schriftlich an. Sollten einige der untenstehenden Punkte durch Gesetzesverordnungen unwirksam werden, so gelten die Übrigen uneingeschränkt fort.

2. Preise: Mündliche und schriftliche Angebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preise. Rabatte gelten als besondere Vergünstigungen und müssen für jeden Auftrag neu festgelegt werden. Sie werden nur unter der Bedingung des fristgemäßen Eingangs des Kaufpreises gewährt.

3. Urheberrecht: Der Besteller erklärt, alle Rechte (Eigentums- Urheberrecht, etc.) an den für ihn zu bearbeitenden Geräten, Teilen, Werkzeugen oder Layouts zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nicht berechtigte Vervielfältigung gleichwohl entstehen können, die Haftung.

4. Lieferung: Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Risiko des Empfängers. Für Transportschäden, verlorene Sendungen etc. haften wir nicht. Für Lieferverzögerungen haften wir nur, soweit diese durch unser nachweisliches Verschulden verursacht wurde. Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Werkzeugschäden, Lieferverzug durch unsere Unterlieferanten sowie unvorhergesehene erschwerende Ereignisse berechtigen uns, die Auslieferung und die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dadurch Schadenersatzansprüche von irgendwelcher Seite an uns gerichtet werden können.

5. Zahlungsbedingungen: Handelsware ist zahlbar nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart ist.Dienstleistungen der Industrieentwicklung sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung durch Überweisung oder in bar ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Die Verzugsfolgen treten bei Fälligkeit ohne besondere Mahnung ein. Vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens sind mindestens 7% Verzugszinsen begründet.

6. Eigentumsvorbehalt: Die von uns gelieferte Ware geht erst dann in das Eigentum des Abnehmers über, wenn alle unsere Forderungen, auch aus anderen Geschäftsabschlüssen, beglichen sind. Vor Eigentumsübergang ist eine Weiterveräußerung nur im regelmäßigen zulässig, keinesfalls Verpfändung oder Sicherungsübereignung. Die aus Weiterveräußerung vor oder nach dem Eigentumsübergang gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt unser Abnehmer schon jetzt zur Sicherung aller unser gelieferten Waren, durch den Käufer, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der verarbeiteten Ware zur Zeit der Verarbeitung. Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum.

7. Kataloge, Zeichnungen, Modelle: Der Nachdruck unserer Kataloge, Zeichnungen sowie der Nachbau unserer Modelle ist, auch auszugsweise, nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet. An Zeichnungen, Modellen und sonstigen Unterlagen, behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor. Die Angaben in den Katalogen, Zeichnungen und Modellen über Leistungen, Tragfähigkeitswerte, Abmessungen und Gewicht sind unverbindliche Richtwerte. Maß- und Konstruktionsänderungen im Zuge technischer Weiterentwicklung behalten wir uns vor. Auf Wunsch erstellen wir auf Kosten des Abnehmers ein technisches Prüfzeugnis.

8. Mängelhaftung: Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort, spätestens aber innerhalb acht Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgt. Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir nur in dem Umfang, wie auch unsere Unterlieferanten für die an uns gelieferten und von uns weiterverarbeiteten, eventuell nur weiterveräußerten Waren haften.Bei berechtigten, von uns anerkannten Ansprüchen behalten wir es uns vor, die uns kostenfrei zurückgesandten Waren fachgerecht zu reparieren, durch neue Waren zu ersetzen oder eine Gutschrift zu erteilen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, entgangener Gewinn, sonstige Kosten etc. sind nicht berechtigt und werden von uns abgelehnt.

Gerichtsstand: Erfüllungsort für beide Teile sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Biedenkopf. Für die vertraglichen Bestimmungen mit dem Abnehmer gilt deutsches Recht.

Februar 2006 Firma Simon

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